Die Vorlage der EASA für eine europäische Regelung für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen hatte nicht lange Bestand. Die Fachleute der EU-Kommission – Auftraggeber der EASA – haben die EASA-Opinion erheblich verändert. Für uns ist die Entscheidung wichtig, dass der Modellflug wieder von dem Betrieb von Drohnen getrennt wird und erneut die Mitgliedsländer für ihn Regelungen treffen sollen. So soll die Forderung der entsprechenden EU-Grundverordnung erfüllt werden, dass Modellflug weiterhin betrieben werden kann wie bisher (Erwägungsgrund 34).

Doch der Teufel steckt im Detail. Auch der Vorschlag der Kommission hat seine Tücken, und da stimmt der DMFV mit den meisten anderen Verbänden überein. Der Problematik bewusst hatte die EU-Kommission dazu aufgerufen, Verbesserungsvorschläge zu ihrem Verordnungs-Entwurf einzuschicken. Zusammen mit dem Schweizerischen Modellflug Verband SMV erarbeitete der DMFV eine Stellungnahme, die auf Deutsch hier heruntergeladen werden kann. Englisch geblieben sind die vorgeschlagenen Verbesserungen des Wortlauts der Kommissions-Vorlage. Eingereicht wurde die Stellungnahme auf Englisch; diese Version kann hier ebenfalls aufgerufen werden.

Das Problem auch des aktuellen EU-Vorschlags bleibt, dass die allgemeinen Bedingungen der sog. „Offenen Kategorie“ gelten sollen, solange keine nationale Ausnahmegenehmigung in Kraft ist. Das kann geschehen, wenn eine Übergangsfrist abgelaufen ist und ein Land keine nationale Bestimmung erließ, das wird womöglich bleiben, wenn man in einem anderen europäischen Land Fliegen geht und nicht Mitglied eines dortigen Verbandes ist. Unter diesen Regeln der Offenen Kategorie lässt sich nicht fliegen; sie anzupassen ist besonders dringend.