Hallenflugordnung

Hallenflugordnung

Einleitung
 
Die Bereitstellung der Halle dient der Wahrung, Pflege, Förderung und Ausübung des Modellflugsports auf der
Grundlage von Vertrauen, Rücksichtnahme, Gemeinsinn und nicht zuletzt der Freude an diesem Sport.
Nirgendwo sonst kommen so viele Modellflugbegeister te auf so engem Raum zusammen wie beim Hallenflug.
Um die Interessen des Vereins und auch der einzelnen Teilnehmer zu wahren, bedarf es einiger weniger Regeln,
die das Zusammenspiel zwischen Vereinsmitgliedern,Gastfliegern und interessierten Zuschauern regeln.
 
Allgemeines
 
• Gastflieger sind uns herzlich willkommen und können gegen einen kleinen Unkostenbeitrag wieVereinsmitglieder am Hallenflug teilnehmen.
• Jeder Teilnehmer, Modellflieger als auch Zuschauer,hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht
gefährdet oder gestört werden. Die Mitnahme vonTieren in die Halle ist nicht erlaubt.
• Alle Personen, auch die, welche nicht am Flugbetrieb teilnehmen, haben den Anweisungen des Flugleiters
Folge zu leisten.
• Jeder Pilot ist für sein Modell und Material selbstverantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung bei
Schäden oder Diebstahl.
 
Teilnahmevoraussetzungen
 
• Jeder Pilot muss eine Modellflughaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und dies auch mit den
entsprechenden Dokumenten nachweisen können.
• Auch „Spielzeugflugzeuge“ unterliegen der Versicherungspflicht.
• Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die von der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post zugelassen sind.
• Jeder Teilnehmer hat sich in das Flugbuch einzutragen. Er erkennt damit dieVerbindlichkeit dieserFlugordnung an.
 
Flugleiter
 
• Ab drei Personen, die zielgerichtet am Flugbetriebteilnehmen, ist ein Flugleiter einzuteilen.
• Flugleiter ist das erste volljährige Vereinsmitglied, das in der Halle erscheint, oder derjenige, aufden sich die
Anwesenden einigen.
• Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen.
• Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folgezu leisten.
• Der Flugleiter kontrolliert den ordnungsgemäßen Zustand der Halle bei der Ankunft und beim Verlassen.
Er trägt die Hallennutzung in das Hallennutzungsbuch der Schule ein und dokumentiert dort etwaige
Unregelmäßigkeiten.
 
Ordnung
 
• Das Betreten der Halle ist nur mit hallentauglichenTurnschuhen erlaubt (keine dunklen, abfärbenden Sohlen).
• Jeder ist verpflichtet, die Halle sauber zu haltenund seinen Müll sowie sonstige Abfälle mit nach Hause zu
nehmen.
• Eventuell benutzte Gerätschaften, z.B. auch Sitzbänke, sind vor Verlassen der Halle unaufgefordert wie
der ordentlich zurückzustellen.
• Der Flugbetrieb endet 10 Minuten vor Ende der Hallennutzungszeit. Die verbleibende Zeit dient zum
Einpacken und Aufräumen.
 
Modellflugsportgruppe
Weilmünster e.V.
 
2.
Sicherheit
 
• Während des Flugbetriebes dürfen sich keine unbeteiligten Personen (auch Angehörige, Freunde, pausierende
Teilnehmer usw.) innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes aufhalten.
• Jeder Pilot hat in Eigenverantwortung für die größtmögliche Sicherheit beim Flugbetrieb zu sorgen.
• Der gleichzeitige Betrieb von Flächenmodellen und Hubschraubermodellen ist strengstens
untersagt.
• Ausstattung, Flugvermögen des Modells und fliegerisches Können des Piloten müssen einen sicheren
Flugbetrieb gewährleisten.
• Bei Anzeichen von Funkstörungen haben die davon unmittelbar betroffenen Piloten den Flugbetrieb
unverzüglich einzustellen.

Lässt sich ein Modell in der Luft nicht mehr kontrolliert steuern, so sind alle Anwesenden durch Zuruf

auf die Notsituation aufmerksam zu machen.
• Das Anfliegen von Personen, das Überfliegen von Personen in geringer Höhe und der Schwebeflug von
Hubschraubern in der Nähe von Personen ist unterallen Umständen zu vermeiden.
• Aus Sicherheitsgründen ist der Flugbetrieb nur zugelassen, wenn mindestens zwei Vereinsmitglieder anwesend
sind.
• Für alle Personen, die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, gilt: Kein Alkohol (0,0 Promille).
• Das maximale Abfluggewicht für Hubschrauber und Flächenmodelle beträgt 350 Gramm.
• Akkus dürfen nicht unbeaufsichtigt geladen werden.Die von den Herstellern empfohlenen
Sicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
 
Flugbetrieb
 
• Sofort nach Ankunft in der Halle und vor Aufnahme des Flugbetriebes hat sich jeder teilnehmende Pilot in das
Flugbuch einzutragen. Gleichzeitig ist die entsprechende Kanalklammer (35MHz-Band) von der Frequenztafel
zu nehmen und an der Senderantenne zu befestigen.Nutzer anderer Frequenzbänder melden sich bitte beim
Flugleiter.
• Nur Sender mit angebrachter Frequenzklammer (35MHz-Band) dürfen eingeschaltet werden.
• Bei Kanaldoppelbelegung stimmen sich die betroffenen Piloten untereinander ab. Jedem steht hierbei die
gleiche Flugzeit zu.
• Die Senderantenne muss, sofern möglich, bei Nichtbenutzung eingeschoben sein.
• Es erfolgt vereinsseitig keine Überwachung der Flugfrequenzen.
• Die Flugzeit wird in Blöcke eingeteilt, wenn sowohl Piloten mit Flächenmodellen zugegen sind und fliegen
möchten als auch Piloten mit Hubschraubermodellen. Die Zeiteinteilung wird vom Flugleiter vorgenommen,
zu Anfang bekannt gegeben oder durch Aushang geregelt. Außerdem ist der Flugleiter berechtigt, einzelnen
Personen einen Alleinflug einzuräumen, um somit z.B. Anfängern den Einstieg in die Hallenfliegerei zu
vereinfachen.
 
Sonstiges
 
• Wir empfehlen Quarze für mindestens eine Ersatzfrequenz.
• In der Halle steht nur eine begrenzte Anzahl vonSteckdosen (230 Volt) zum Anschluss der Ladegeräte zur
Verfügung. Daher ist das Mitbringen von Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln ratsam.
 
Weilmünster, den 22.09.12
Der Vorstand