Bund und Länder beschließen Lockerungsmaßnahmen
In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 haben sich Bund und Länder auf eine Öffnungsstrategie in fünf Schritten geeinigt. Der Sport im Außenbereich ist in Schritt 3 ab dem 8. März 2021 berücksichtigt. Diese Regelungen gelten auch für Modellfluggelände. Hierzu heißt es in der Kommentierung:
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen